16.Jahrgang,
Ausgabe 8
Aug. / Sep.
2010
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Verschiedenes

Für Radler durch den Freihafen wird‘s ernst, für alle aber erst mal eng …
Tauschring Wilhelmsburg
Steuern bis zum Lebensende … und darüber hinaus?
Orientierung nach der Schule
Einfach Deutsch sprechen
Unterhalt für Mütter nichtehelicher Kinder - was ist neu?

 

Für Radler durch den Freihafen wird‘s ernst, für alle aber erst mal eng …

at. Lange Zeit immer wieder angemahnt, jetzt wird es wohl endlich wahr: Die Hamburg Port Authority (HPA) baut einen neuen Radweg durch den Hafen, als Verbindung von Wilhelmsburg zum St. Pauli-Elbtunnel. Hierfür entsteht in den nächsten Wochen entlang der Klütjenfelder Straße - also hinter dem Zolldurchlass Ernst- August-Schleuse - eine neue Radwegbrücke. Dann können endlich Radfahrer und Fußgänger diese Strecke bequem nutzen, nicht mehr „durch die Hintertür“ und über eine Treppe, sondern direkt neben der Straße - und vor allem sicherer, den viele fahren jetzt bereits auf der Fahrbahn zwischen Container-Trucks und PKW.

So weit so gut. Und nun das aber: die Brücke wird größtenteils vorgefertigt und angeliefert. Für die Montage der Segmente muss die Klütjenfelder Straße an den Wochenenden bis zum 27. September 2010 ab Sonnabend, 14 h, bis Montag, 5 h, voll gesperrt werden. Nur für Anlieger des Bereichs zwischen Spreehafen und der Hochbrücke bleibt das Zolltor während der Vollsperrung geöffnet - allerdings nur ohne anmeldepflichtige Waren bzw. nach ihrer vorherigen Anmeldung an der Zollstelle.

Da dies zeitlich auch noch mit dem Neubau der Neuhöfer Klappbrücke (siehe S. 5) zusammenfällt, bedeutet es für viele Wilhelmsburger erhebliche Umwege.

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Tauschring Wilhelmsburg

TauschringFoto Tauschring

Ein Tauschring ist aktive und gelebte Nachbarschaftshilfe.
Wir, Menschen, die in Wilhelmsburg leben, Menschen, die in Wilhelmsburg arbeiten, suchen andere neugierige und interessierte Wilhelmsburger, die mit uns zusammen einen Tauschring aufbauen wollen.
Auf dem Foto die ersten 7 Mitgliedern des Tauschrings mit den folgenden Talenten, von links nach rechts: Uschi übernimmt Kinderbetreuung; Barbara geht mit Hunden spazieren; Frank ist handwerklich begabt; Horst ist ein begnadeter Tortenmacher; Dieter kann gut kochen und Kinderfeste organisieren; Peter hilft bei PC-Problemen; Uwe übernimmt Malerarbeiten.
Ein Tauschring ähnelt einem großen Markt: Die Mitglieder tauschen untereinander Fähigkeiten, Dienstleistungen, Wissen und Waren (z.B. Spielsachen, Haushaltsgeräte, Möbel, selbstgemachte Marmelade). Unsere Währung sind „Willies“.
Pjotr repariert 2 Stunden den PC von Fritz und erhält dafür von Fritz 20 Willies. Nach soviel Anstrengung gönnt sich Peter am nächsten Sonntag eine Wohlfühlmassage bei Marion. Marion erhält für die einstündige Massage 10 Willies, die sie spart. Sie möchte gerne, dass Uwe ihr im Sommer die Wohnung tapeziert … Die Willies werden auf einem Tauschringkonto gutgeschrieben oder abgezogen.
Damit jeder weiß, was die anderen Mitglieder zum Tauschen anbieten, gibt es eine monatlich erscheinende Tauschring-Zeitung. Darin kann jedes Mitglied angeben, was es kann und was es sucht. Jedes Mitglied hat eine aktuelle Telefonliste der anderen Mitglieder und kann bei Interesse Kontakt zu dem suchenden oder anbietenden Mitglied aufnehmen.

Der Tauschring Wilhelmsburg trifft sich zum Gründungstreffen am Mittwoch, 18. August, 18 Uhr,
im Kinder-, Jugend und Familienzentrum Kirchdorf-Süd, Karl-Arnold-Ring 9.

Zur Gründungsveranstaltung kommen Gäste aus zwei anderen Tauschringen (Harburg und St. Georg), die uns von ihren Erfahrungen aus der Tauschring- Arbeit berichten.

Fragen und Infos:  Tel 797 163 – 0 - Horst Kantek


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Das ist Ihr gutes Recht ...
Steuern bis zum Lebensende … und darüber hinaus?
Von Ines Knabe, Steuerberaterin auf Wilhelmsburg

Ines Knabe
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was möglicherweise auf Sie zukommt, wenn beide Elternteile kurz hintereinander versterben? Hier ein Beispiel:

Frau H. wurde von Ihren Eltern in einem gemeinschaftlichen Testament als Schluss-Erbin eingesetzt. Der Vater von Frau H. verstarb, und Frau H. verzichtete zunächst zugunsten ihrer Mutter auf den ihr zustehenden Pflichtteil (= zinslose Stundung des Pflichtteilsanspruchs).
Als dann auch irgendwann die Mutter verstirbt, meldet sich das Finanzamt bei Frau H. und fordert nun Schenkungsteuer für den von Frau H. ihrer Mutter überlassenen Pflichtteil.
Das Finanzamt betrachtet diese zinslose Überlassung des Kapitals an die Mutter als Schenkung. Frau H. will das so nicht akzeptieren und reichte Klage gegen diesen Bescheid ein.
Der BGH stellte daraufhin jetzt mit Urteil vom 31.03.2010 fest, dass keine Schenkungsteuer für die zinslose Überlassung des Pflichtteils entstehe, sondern dass erst bei Antreten des Erbes mit Verlangen – dem Geltendmachen - des Pflichtteils eine Erbschaftsteuer fällig wird. Frau H. braucht die Schenkungssteuer nicht zu zahlen.
Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs besteht in dem ernstlichen Verlangen auf Erfüllung des Anspruchs gegenüber dem Erben. In der Stundungsvereinbarung kann ein solches Verlangen nach Erfüllung nicht gesehen werden.
Frau H. hat durch die Klage eine erhebliche Steuerlast abwenden können. Für die Möglichkeit, dass dieser Fall so oder so ähnlich auf Sie zutrifft, sollten Sie unbedingt mit der Steuerberaterin oder dem Steuerberater Ihres Vertrauens Kontakt aufnehmen. Bitte beachten Sie dabei, dass Ihnen lediglich eine Frist von vier Wochen ab Erhalt des Steuerbescheides bleibt, um dagegen vorzugehen.
Hier ist schnelles Handeln gefragt !

 


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Orientierung nach der Schule

Neue Chancen mit „FSJ 4 you“

PM. Das Schuljahr ist geschafft. Mustafa hat die Hauptschule beendet und kann nun die freie Zeit genießen. Wenn er nur wüsste, wie es weiter gehen soll. Mustafa hat keine Idee, was er werden will, was er überhaupt gut kann oder welche Möglichkeiten es gibt.
Über seinen Lehrer hatte er von einem neuen Projekt gehört: „FSJ 4 you“. Da kann er ein Jahr lang verschiedene Berufe kennenlernen, seine Stärken entdecken, eine Berufsperspektive entwickeln und seine Chancen verbessern. Ein persönlicher Berater hilft bei schwierigen Fragen. Nun hat Mustafa die Wahl zwischen einem freiwilligen Einsatz in sozialen Einrichtungen, Werkstätten, Gastronomie, Hauswirtschaft, Haustechnik oder in der Gartenpflege. In fast allen Stadtteilen bieten Betriebe Plätze an. Er muss sich nur noch entscheiden. Am 1. September soll es losgehen.

Für Jugendliche mit und ohne Hauptschulabschluss - insbesondere solche mit Migrationshintergrund – bietet das Diakonische Werk Hamburg das „FSJ 4 you – Freiwillig aktiv sein!“ an. Diese besondere Form des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) verbessert die Chancen benachteiligter Jugendlicher beim Übergang von der Schule in den Beruf. Das Projekt wird gefördert durch den Europäischen Sozialfonds ESF und die Stadt Hamburg.

Interessierte Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die die Schulpflicht erfüllt haben, können sich ab sofort bewerben. Die Unterlagen findet man im
Internet unter www.fsj-diakonie-hamburg.de. Weitere Infos gibt es auch unter
Tel 306 20-280/287.

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Bücherhalle Kirchdorf:
Einfach Deutsch sprechen

PM. Sie haben den Integrationskurs besucht? Und Sie möchten gerne andere Menschen treffen, gleichzeitig Deutsch sprechen und trainieren?
Dann sind Sie richtig in der Bücherhalle Kirchdorf. Denn hier trifft sich regelmäßig eine offene Gesprächsgruppe, in der Sie nicht nur viel sprechen, sondern auch neue Kontakte schließen und viele Kulturen kennen lernen können.

Bei diesem Angebot, das zeitlich unbefristet und kostenlos ist, geht es vor allem um die Freude am praktischen Umgang mit der Sprache, also einfach reden und erzählen, sich austauschen über Themen aller Art, zuhören und verstehen. Kommen Sie einfach vorbei!

Wann? Jeden Montag, 15 h
Wo? Bücherhalle Kirchdorf, Wilhelm-Strauß-Weg 2

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Das ist Ihr gutes Recht...

Unterhalt für Mütter nichtehelicher Kinder - was ist neu?
Von Rechtsanwältin Susanne Pötz-Neuburger

S. Poetz

Zwei junge Frauen aus dem Müttertreff sorgen sich um ihre Finanzen. Das Elterngeld endet bald, beide wollen sich aber weiter um die Kinder kümmern. Können sie für sich Unterhalt von den Vätern ihrer nichtehelichen Kinder verlangen? Und wenn ja: Wieviel wird das sein? Wovon hängt die Höhe des Unterhaltsanspruchs ab?

Väter müssen den Müttern ihrer nichtehelichen Kinder Betreuungsunterhalt
zahlen. Das steht in § 1615 l BGB. Beim Betreuungsunterhalt für Ehegatten
hängt die Unterhaltshöhe vom Einkommen beider Ehegatten ab. Anders bei
den Eltern nichtehelicher Kinder: Die Höhe des Unterhaltsanspruchs der Mutter richtet sich nicht nach seinen Einkommensverhältnissen, sondern ausschließlich nach ihrer eigenen Lebensstellung vor der Geburt.
Eine der beiden Frauen ist Arzthelferin und verdiente zuletzt 1.550,- € netto monatlich. Diesen Lebensstandard soll sie wegen der Versorgung des Kindes nicht aufgeben müssen, sagt das Gesetz. Der Vater muss deshalb so viel zahlen, dass sie am Ende 1.550,- € für sich auf dem Konto hat, ob sie nun Teilzeit erwerbstätig ist oder nicht.

Die andere hat keine Ausbildung und hielt sich mit Jobs über Wasser, als sie schwanger wurde. Was ist die Lebensstellung dieser Mutter? Am 16. 12. 2009 hat der Bundesgerichtshof diese Frage entschieden: War eine Frau vor der Geburt nicht oder wenig erwerbstätig, steht ihr als Unterhaltsbedarf jedenfalls das Existenzminimum zu. Das sind derzeit 770,- € monatlich zuzüglich Kosten der Krankenversicherung.

Es gibt also gute und schlechte Nachrichten für Mütter nichtehelicher Kinder:
• Eine nichteheliche Mutter kann Unterhalt vom Vater des Kindes beanspruchen, und zwar mindestens 770,- € monatlich abzüglich eigenes Einkommen aus Elterngeld oder Erwerbstätigkeit.
• War die junge Mutter vor der Geburt berufstätig, erhält sie Unterhalt bis zur Höhe des Einkommens, das ihr vorher zur Verfügung stand.
• Der Unterhalt ist mindestens drei Jahre lang zu zahlen. Danach endet er nicht etwa in jedem Fall: Es kommt auf das Kind und die öffentlichen Betreuungsmöglichkeiten, die Zahl der gemeinsamen Kinder und auf die Arbeitszeiten und -bedingungen bei der Mutter an. Meist spricht vieles dafür, dass die Mutter vor Beginn der Schulpflicht des Kindes nicht ganztags arbeiten sollte. Dann aber hat sie weiterhin einen Unterhaltsanspruch.

Ernüchternd ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedoch für manche Frau, die mit dem Vater des Kindes unverheiratet zusammen gelebt hat. Auch wenn beide von seinem Einkommen gut gelebt haben: Sie wird in der Regel
nicht mehr Unterhalt bekommen als das, was sie vor der Geburt des Kindes verdient hat. Wie viel er verdient, ob sie wegen des oder der gemeinsamen Kinder auf eine berufliche Entwicklung verzichtet hat - das interessiert nicht, wenn das Zusammenleben beendet wird. Das ist bitter für Frauen, die mit dem Vater, ohne zu heiraten eine Familie gründen und dafür auf eigene berufliche Entwicklung verzichten. Sie gehen ein hohes finanzielles Risiko ein, bis zum Existenzminimum.
Frauen, denen das bewusst ist, werden vorsorgen: durch Heirat, Partnerschaftsvertrag oder die Aufrechterhaltung der Berufstätigkeit.

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