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Für Radler durch den Freihafen wird‘s
ernst, für alle aber erst mal eng … |
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Tauschring
Wilhelmsburg |
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Steuern bis zum Lebensende … und
darüber hinaus?
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Orientierung nach der Schule |
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Einfach Deutsch sprechen |
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Unterhalt für Mütter nichtehelicher Kinder -
was ist neu? |
Für Radler durch den Freihafen wird‘s
ernst, für alle aber erst mal eng …
at. Lange Zeit immer wieder angemahnt, jetzt wird es
wohl endlich wahr: Die Hamburg Port Authority (HPA)
baut einen neuen Radweg durch den Hafen, als Verbindung
von Wilhelmsburg zum St. Pauli-Elbtunnel. Hierfür
entsteht in den nächsten Wochen entlang der Klütjenfelder
Straße - also hinter dem Zolldurchlass Ernst-
August-Schleuse - eine neue Radwegbrücke. Dann können
endlich Radfahrer und Fußgänger diese Strecke
bequem nutzen, nicht mehr „durch die Hintertür“ und
über eine Treppe, sondern direkt neben der Straße -
und vor allem sicherer, den viele fahren jetzt bereits
auf der Fahrbahn zwischen Container-Trucks und PKW.
So weit so gut. Und nun das aber: die Brücke wird größtenteils
vorgefertigt und angeliefert. Für die Montage der
Segmente muss die Klütjenfelder Straße an den Wochenenden
bis zum 27. September 2010 ab Sonnabend,
14 h, bis Montag, 5 h, voll gesperrt werden. Nur
für Anlieger des Bereichs zwischen Spreehafen und der
Hochbrücke bleibt das Zolltor während der Vollsperrung
geöffnet - allerdings nur ohne anmeldepflichtige Waren
bzw. nach ihrer vorherigen Anmeldung an der Zollstelle.
Da dies zeitlich auch noch mit dem Neubau der Neuhöfer
Klappbrücke (siehe S. 5) zusammenfällt, bedeutet
es für viele Wilhelmsburger erhebliche Umwege.
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Tauschring
Wilhelmsburg
Foto Tauschring
Ein Tauschring ist aktive
und gelebte Nachbarschaftshilfe.
Wir, Menschen,
die in Wilhelmsburg
leben, Menschen,
die in Wilhelmsburg arbeiten,
suchen andere neugierige
und interessierte
Wilhelmsburger, die mit
uns zusammen einen
Tauschring aufbauen wollen.
Auf dem Foto die ersten 7 Mitgliedern des Tauschrings mit den folgenden
Talenten, von links nach rechts: Uschi übernimmt Kinderbetreuung; Barbara
geht mit Hunden spazieren; Frank ist handwerklich begabt; Horst ist ein begnadeter
Tortenmacher; Dieter kann gut kochen und Kinderfeste organisieren;
Peter hilft bei PC-Problemen; Uwe übernimmt Malerarbeiten.
Ein Tauschring ähnelt einem großen Markt: Die Mitglieder tauschen untereinander
Fähigkeiten, Dienstleistungen, Wissen und Waren (z.B. Spielsachen,
Haushaltsgeräte, Möbel, selbstgemachte Marmelade). Unsere Währung sind
„Willies“.
Pjotr repariert 2 Stunden den PC von Fritz und erhält dafür von Fritz 20 Willies.
Nach soviel Anstrengung gönnt sich Peter am nächsten Sonntag eine
Wohlfühlmassage bei Marion. Marion erhält für die einstündige Massage 10
Willies, die sie spart. Sie möchte gerne, dass Uwe ihr im Sommer die Wohnung
tapeziert … Die Willies werden auf einem Tauschringkonto gutgeschrieben
oder abgezogen.
Damit jeder weiß, was die anderen Mitglieder zum Tauschen anbieten, gibt
es eine monatlich erscheinende Tauschring-Zeitung. Darin kann jedes Mitglied
angeben, was es kann und was es sucht. Jedes Mitglied hat eine aktuelle Telefonliste
der anderen Mitglieder und kann bei Interesse Kontakt zu dem suchenden
oder anbietenden Mitglied aufnehmen.
Der Tauschring Wilhelmsburg trifft sich zum Gründungstreffen am
Mittwoch, 18. August, 18 Uhr,
im Kinder-, Jugend und Familienzentrum Kirchdorf-Süd,
Karl-Arnold-Ring 9.
Zur Gründungsveranstaltung kommen Gäste aus zwei anderen Tauschringen
(Harburg und St. Georg), die uns von ihren Erfahrungen aus der Tauschring-
Arbeit berichten.
Fragen und Infos: 797 163 – 0 - Horst Kantek
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Das ist Ihr gutes Recht ...
Steuern bis zum Lebensende … und
darüber hinaus?
Von Ines Knabe, Steuerberaterin auf Wilhelmsburg

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht,
was möglicherweise auf Sie zukommt, wenn
beide Elternteile kurz hintereinander versterben? Hier
ein Beispiel:
Frau H. wurde von Ihren Eltern in einem gemeinschaftlichen
Testament als Schluss-Erbin eingesetzt. Der
Vater von Frau H. verstarb, und Frau H. verzichtete zunächst
zugunsten ihrer Mutter auf den ihr zustehenden Pflichtteil (= zinslose
Stundung des Pflichtteilsanspruchs).
Als dann auch irgendwann die Mutter verstirbt, meldet sich das Finanzamt
bei Frau H. und fordert nun Schenkungsteuer für den von Frau H. ihrer Mutter
überlassenen Pflichtteil.
Das Finanzamt betrachtet diese zinslose Überlassung des Kapitals an die
Mutter als Schenkung. Frau H. will das so nicht akzeptieren und reichte Klage
gegen diesen Bescheid ein.
Der BGH stellte daraufhin jetzt mit Urteil vom 31.03.2010 fest, dass keine
Schenkungsteuer für die zinslose Überlassung des Pflichtteils entstehe, sondern
dass erst bei Antreten des Erbes mit Verlangen – dem Geltendmachen -
des Pflichtteils eine Erbschaftsteuer fällig wird. Frau H. braucht die Schenkungssteuer
nicht zu zahlen.
Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs besteht in dem ernstlichen
Verlangen auf Erfüllung des Anspruchs gegenüber dem Erben. In der Stundungsvereinbarung
kann ein solches Verlangen nach Erfüllung nicht gesehen
werden.
Frau H. hat durch die Klage eine erhebliche Steuerlast abwenden können.
Für die Möglichkeit, dass dieser Fall so oder so ähnlich auf Sie zutrifft, sollten
Sie unbedingt mit der Steuerberaterin oder dem Steuerberater Ihres Vertrauens
Kontakt aufnehmen. Bitte beachten Sie dabei, dass Ihnen lediglich eine
Frist von vier Wochen ab Erhalt des Steuerbescheides bleibt, um dagegen vorzugehen.
Hier ist schnelles Handeln gefragt !
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Orientierung nach der Schule
Neue Chancen mit „FSJ 4 you“
PM. Das Schuljahr ist geschafft. Mustafa hat die Hauptschule beendet und
kann nun die freie Zeit genießen. Wenn er nur wüsste, wie es weiter gehen
soll. Mustafa hat keine Idee, was er werden will, was er überhaupt gut kann
oder welche Möglichkeiten es gibt.
Über seinen Lehrer hatte er von einem neuen Projekt gehört: „FSJ 4 you“.
Da kann er ein Jahr lang verschiedene Berufe kennenlernen, seine Stärken
entdecken, eine Berufsperspektive entwickeln und seine Chancen verbessern.
Ein persönlicher Berater hilft bei schwierigen Fragen. Nun hat Mustafa die
Wahl zwischen einem freiwilligen Einsatz in sozialen Einrichtungen, Werkstätten,
Gastronomie, Hauswirtschaft, Haustechnik oder in der Gartenpflege. In
fast allen Stadtteilen bieten Betriebe Plätze an. Er muss sich nur noch entscheiden.
Am 1. September soll es losgehen.
Für Jugendliche mit und ohne Hauptschulabschluss - insbesondere solche
mit Migrationshintergrund – bietet das Diakonische Werk Hamburg das „FSJ 4
you – Freiwillig aktiv sein!“ an. Diese besondere Form des Freiwilligen Sozialen
Jahres (FSJ) verbessert die Chancen benachteiligter Jugendlicher beim Übergang
von der Schule in den Beruf. Das Projekt wird gefördert durch den Europäischen
Sozialfonds ESF und die Stadt Hamburg.
Interessierte Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die die Schulpflicht
erfüllt haben, können sich ab sofort bewerben. Die Unterlagen findet man im
Internet unter www.fsj-diakonie-hamburg.de. Weitere Infos gibt es auch unter
306 20-280/287.
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Bücherhalle Kirchdorf:
Einfach Deutsch sprechen
PM. Sie haben den Integrationskurs
besucht? Und Sie möchten gerne andere
Menschen treffen, gleichzeitig
Deutsch sprechen und trainieren?
Dann sind Sie richtig in der Bücherhalle
Kirchdorf. Denn hier trifft sich
regelmäßig eine offene Gesprächsgruppe,
in der Sie nicht nur viel sprechen,
sondern auch neue Kontakte
schließen und viele Kulturen kennen
lernen können.
Bei diesem Angebot, das zeitlich
unbefristet und kostenlos ist, geht es
vor allem um die Freude am praktischen
Umgang mit der Sprache, also
einfach reden und erzählen, sich austauschen
über Themen aller Art, zuhören
und verstehen. Kommen Sie
einfach vorbei!
Wann? Jeden Montag, 15 h
Wo? Bücherhalle Kirchdorf,
Wilhelm-Strauß-Weg 2
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Das ist Ihr gutes Recht...
Unterhalt für Mütter nichtehelicher Kinder -
was ist neu?
Von Rechtsanwältin Susanne Pötz-Neuburger

Zwei junge Frauen aus dem Müttertreff sorgen sich um ihre
Finanzen. Das Elterngeld endet bald, beide wollen sich
aber weiter um die Kinder kümmern. Können sie für sich Unterhalt
von den Vätern ihrer nichtehelichen Kinder verlangen? Und wenn ja:
Wieviel wird das sein? Wovon hängt die Höhe des Unterhaltsanspruchs ab?
Väter müssen den Müttern ihrer nichtehelichen Kinder Betreuungsunterhalt
zahlen. Das steht in § 1615 l BGB. Beim Betreuungsunterhalt für Ehegatten
hängt die Unterhaltshöhe vom Einkommen beider Ehegatten ab. Anders bei
den Eltern nichtehelicher Kinder: Die Höhe des Unterhaltsanspruchs der Mutter
richtet sich nicht nach seinen Einkommensverhältnissen, sondern ausschließlich
nach ihrer eigenen Lebensstellung vor der Geburt.
Eine der beiden Frauen ist Arzthelferin und verdiente zuletzt 1.550,- € netto
monatlich. Diesen Lebensstandard soll sie wegen der Versorgung des Kindes
nicht aufgeben müssen, sagt das Gesetz. Der Vater muss deshalb so viel
zahlen, dass sie am Ende 1.550,- € für sich auf dem Konto hat, ob sie nun
Teilzeit erwerbstätig ist oder nicht.
Die andere hat keine Ausbildung und hielt sich mit Jobs über Wasser, als sie
schwanger wurde. Was ist die Lebensstellung dieser Mutter? Am 16. 12. 2009
hat der Bundesgerichtshof diese Frage entschieden: War eine Frau vor der
Geburt nicht oder wenig erwerbstätig, steht ihr als Unterhaltsbedarf jedenfalls
das Existenzminimum zu. Das sind derzeit 770,- € monatlich zuzüglich Kosten
der Krankenversicherung.
Es gibt also gute und schlechte Nachrichten für Mütter nichtehelicher Kinder:
• Eine nichteheliche Mutter kann Unterhalt vom Vater des Kindes beanspruchen,
und zwar mindestens 770,- € monatlich abzüglich eigenes Einkommen
aus Elterngeld oder Erwerbstätigkeit.
• War die junge Mutter vor der Geburt berufstätig, erhält sie Unterhalt bis
zur Höhe des Einkommens, das ihr vorher zur Verfügung stand.
• Der Unterhalt ist mindestens drei Jahre lang zu zahlen. Danach endet er
nicht etwa in jedem Fall: Es kommt auf das Kind und die öffentlichen Betreuungsmöglichkeiten,
die Zahl der gemeinsamen Kinder und auf die Arbeitszeiten
und -bedingungen bei der Mutter an. Meist spricht vieles dafür,
dass die Mutter vor Beginn der Schulpflicht des Kindes nicht ganztags arbeiten
sollte. Dann aber hat sie weiterhin einen Unterhaltsanspruch.
Ernüchternd ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedoch für manche
Frau, die mit dem Vater des Kindes unverheiratet zusammen gelebt hat. Auch
wenn beide von seinem Einkommen gut gelebt haben: Sie wird in der Regel
nicht mehr Unterhalt bekommen als das, was sie vor der Geburt des Kindes
verdient hat. Wie viel er verdient, ob
sie wegen des oder der gemeinsamen
Kinder auf eine berufliche Entwicklung
verzichtet hat - das interessiert
nicht, wenn das Zusammenleben
beendet wird. Das ist bitter für
Frauen, die mit dem Vater, ohne zu
heiraten eine Familie gründen und
dafür auf eigene berufliche Entwicklung
verzichten. Sie gehen ein hohes
finanzielles Risiko ein, bis zum Existenzminimum.
Frauen, denen das bewusst ist,
werden vorsorgen: durch Heirat,
Partnerschaftsvertrag oder die Aufrechterhaltung
der Berufstätigkeit.
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